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Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 "Im Lahgrund" im Stadtteil Rhüden (zugleich Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 21 "Erweiterung Autohof Rhüden")

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 12.03.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 „Im Lahgrund“ im Stadtteil Rhüden gefasst. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 "Im Lahgrund" im Stadtteil Rhüden befindet sich nördlich des Autohofs Rhüden. Auf diesen Flächen war ursprünglich eine Erweiterung des bestehenden Autohofs Rhüden geplant, eine Umsetzung dieser Planung ist jedoch nicht mehr vorgesehen. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 „Im Lahgrund“ sollen stattdessen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Logistikzentrums an diesem Standort geschaffen werden. Der ursprünglich für diese Flächen aufgestellte Vorhabenbezogene Bebauungsplan RHÜ 21 „Erweiterung Autohof Rhüden“ soll in diesem Zusammenhang aufgehoben werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 „Im Lahgrund“ im Stadtteil Rhüden einschließlich der Begründung in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 18.06.2026 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 „Im Lahgrund“ einschließlich der Begründung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Planunterlagen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bevorzugt an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@seesen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.

Verfügbare Unterlagen

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 484 kB)

Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 “Im Lahgrund“ im Stadtteil Rhüden (PDF, 4.599 kB)

Vorentwurf der Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans RHÜ 29 “Im Lahgrund“ im Stadtteil Rhüden (PDF, 1.740 kB)

Anlage 1 zur Begründung: Vorabzug des Vorhaben- und Erschließungsplans für den Neubau eines Logistikzentrums (PDF, 1.263 kB)

Anlage 2 zur Begründung: Verkehrsuntersuchung (PDF, 2.221 kB)

06.05.2026