Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Seesen. Es gibt im wesentlichen zwei Arten von Bauleitplänen, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen: den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. Er hat die Aufgabe, für das Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Aufgrund seiner vorbereitenden Funktion trifft der Flächennutzungsplan keine "parzellenscharfen" Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die langfristig vorgesehenen Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Intern bindet der Flächennutzungsplan die Stadt Seesen durch das im Baugesetzbuch verankerte Entwicklungsgebot und trifft Vorgaben für nachfolgende Bebauungspläne, extern steuert er die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger, die den Flächennutzungsplan bei ihren Planungen zu berücksichtigen haben. Gegenüber den Bürgern entfaltet der Flächennutzungsplan grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans können daher keine Rechtsansprüche, wie beispielsweise der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, hergeleitet werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Seesen kann hier eingesehen werden:
Flächennutzungsplan der Stadt Seesen
Bebauungspläne
Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Gebiete. Sie werden deshalb auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und - anders als der Flächennutzungsplan - vom Rat der Stadt Seesen als Satzung beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten entfalten sie unmittelbare Rechtswirkung. Mit einem Bebauungsplan setzt die Stadt Seesen für einen bestimmten, räumlich abgegrenzten Geltungsbereich im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ihr im Flächennutzungsplan dargestelltes Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um. Dieses Recht gibt vor, welche Nutzungen auf den im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Grundstücken zulässig sind. Bei jedem Bauvorhaben sollten Sie sich daher voher erkundigen, ob sich das betreffende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet und wenn ja, welche Festsetzungen zu beachten sind.
Die rechtswirksamen Bebauungspläne der Stadt Seesen können hier eingesehen werden:
Bebauungspläne der Stadt Seesen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Bauleitplanverfahren
Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. In einem solchen Bauleitplanverfahren besteht für die Öffentlichkeit sowie für die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, Hinweise, Bedenken oder Anregungen zu der jeweiligen Planung vorzubringen. Die im Rahmen der gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadtverwaltung geprüft und anschließend dem Rat der Stadt Seesen zusammen mit einem Abwägungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat entscheidet dann unter Abwägung mit den anderen privaten und öffentlichen Belangen, ob und inwieweit eingereichte Stellungnahmen den Entwurf des Bauleitplans beeinflussen. Führen Stellungnahmen zu Änderungen des Planentwurfs, kann eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich werden. Wenn Sie in einem Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Bauleitplanverfahren, bei denen derzeit eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird:
91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof
Aufstellung des Bebauungsplans MÜ 16 "Wolfsbuschfeld" im Stadtteil Münchehof