Seiteninhalt

Vorab-Bekanntmachung für Bauleistungen:

Gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A informiert der Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
  • Auftragsgegenstand,
  • Ort der Ausführung,
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.
Autor: Der Systemadministrator