Beflaggungskalender für Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat die Beflaggungen in der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten geregelt. Hierdurch wird ein einheitliches Erscheinungsbild im Land gewährleistet und die besondere Bedeutung der Ereignisse in der Öffentlichkeit verdeutlicht. Die unterschiedlichen regelmäßigen Anlässe können dem Beflaggungskalender Niedersachsen entnommen werden.
Üblicherweise werden öffentliche Gebäude an herausgehobenen Tagen beflaggt. Auf Anordnung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten können öffentliche Gebäude zusätzlich auch bei besonderen Anlässen beflaggt werden (z.B. Trauerbeflaggungen aus aktuellen Anlässen).
Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:
27.01. - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
01.05. - Feiertag der Arbeit
09.05. - Europatag
23.05. - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
01.06. - Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
17.06. - Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
20.06. - Tag zum Gedenken für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20.07. - Tag zum Gedenken der Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
03.10. - Tag der Deutschen Einheit
Am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (halbmast)
Sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen - Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.