Seiteninhalt

Wahlen

Wahlen

09.10.2022 Landtagswahl

09.10.2022 Landtagswahl

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 06.10.2021 den Termin für die nächste Landtagswahl bestimmt: Sonntag, 9. Oktober 2022 von 08:00 bis 18:00 Uhr. Die Verordnung wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 39/2021 vom 11.10.2021 verkündet.

Per Gesetz vom 16.12.2021, verkündet am 21.12.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 49/2021, wurde die Auflösung des "alten" Wahlkreis 13 Seesen beschlossen. Seesen gehört damit ab sofort zum Wahlkreis 18 Einbeck. Zu diesem Wahlkreis gehören vom Landkreis Northeim die Städte Bad Gandersheim, Dassel, Einbeck, Uslar, die Gemeinde Flecken Bodenfelde, das gemeindefreie Gebiet Solling und vom Landkreis Goslar die Stadt Seesen. Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 18 Einbeck (und auch für den Wahlkreis 17 Northeim) obliegt dem Landkreis Northeim.

Mit Bekanntmachung vom 05.01.2022, veröffentlicht im Niedersächischen Ministerialblatt Nr. 2/2022 vom 19.01.2022, hat die Landeswahlleiterin gemäß § 26 Niedersächsische Landeswahlordnung  zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge mussten bis Montag, 01.08.2022 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein.

Stimmzettel Landtagswahl Muster
Simmzettel Landtagswahl Wahlbereich 18

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung mit der Angabe Ihres Wahllokals sollten Sie bis zum 18.09.2022 mit der Post erhalten haben.

Briefwahl beantragen

Ab dem 04.10.2022 werden von uns keine Briefwahlunterlagen mehr mit der Post versendet, da eine rechtzeitige Zustellung nicht garantiert werden kann. Die Briefwahlunterlagen können aber weiterhin im Rathaus, Briefwahlbüro, Zimmer 19a im 1. OG, abgeholt werden.

  1. Wenn Sie ein Smartphone besitzen können Sie die Briefwahlunterlagen am einfachsten mit dem QR-Code in Ihrer Wahlbenachrichtigung online beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
  2. Sie können die Briefwahlunterlagen auch über folgenden Link beantragen: Briefwahlunterlagen beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
  3. Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit dem Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung schriftlich per Post bei der Stadt Seesen beantragen. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail (E-Mail an: wahlbuero@seesen.de, KEINE Word- oder Excel-Dateien anhängen!!!) oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Sie müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
  4. Sie können die Briefwahlunterlagen auch im Rathaus, Zimmer 19 a im 1. OG, persönlich beantragen. Dort können Sie auch gleich vor Ort wählen. Sie können die Unterlagen auch mitnehmen und den Wahlbrief per Post an die Kreiswahlleitung senden.

    Wenn Sie per Briefwahl wählen sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief bis zum 09.10.2022 um 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim eintrifft. Senden Sie Ihren Wahlbrief deshalb bitte früh genug ab. 

Wahlergebnis
Die Wahlergebnisse aus Seesen können am Wahlabend über folgenden Link abgerufen werden: Wahlergebnisse Seesen. Diese Ergebnisse sind allerdings nicht sehr aussagekräftig, da Seesen nur ein kleiner Teil des Wahlkreis 18 Einbeck ist. Das Ergebnis für den gesamten Wahlkreis 18 Einbeck kann am Wahlabend über den Link: Wahlergebnis Wahlkreise 17 Northeim und 18 Einbeck abgerufen werden.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Landtagswahl gibt es auch auf der Seite der Landeswahlleiterin: https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2022/wahl-zum-19-niedersachsischen-landtag-am-09-10-2022-205342.html

Wahlbekanntmachungen

30.09.2022 Gemeinde: Wahlbekanntmachung

13.09.2022 Gemeinde: Einsichtnahme Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine

22.08.2022 Landeswahlleitung: Bekanntmachung der zugelassenen Landeswahlvorschläge im Nds. MBl. Nr. 34/2022 (PDF-Datei)

12.08.2022 Landeswahlleitung: Zulassung der Landeswahlvorschläge

12.08.2022 Kreiswahlleitung: Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge

26.09.2021 Bundestagswahl

26.09.2021 Bundestagswahl

Seesen gehört zum Wahlkreis 49 Salzgitter-Wolfenbüttel. Der Wahlkreis 49 umfasst folgendes Gebiet: Kreisfreie Stadt Salzgitter, Landkreis Wolfenbüttel, vom Landkreis Goslar die Gemeinden Stadt Langelsheim, Liebenburg, Stadt Seesen sowie die Samtgemeinde Lutter am Barenberge und die Gemeinden Hahausen, Flecken Lutter am Barenberge und Wallmoden. Die Kreiswahlleitung wird durch die Stadt Salzgitter wahrgenommen.

Mit 38,61 % der Erststimmen direkt in den Bundestag gewählt wurde Dunja Kreiser (SPD). 

Das Wahlergebnis für den gesamten Wahlbereich 49 kann hier abgerufen werden: https://www.salzgitter.de/wahlen/ergebnisse/Wahl-2021-09-26/03102000/praesentation/index.html

Das Wahlergebnis für die Wahlbezirke der Stadt Seesen kann außerdem über folgenden Link abgerufen werden: https://votemanager.kdo.de/20210926/03153012/praesentation/index.html

18.09.2021 Stadt Seesen: Wahlbekanntmachung

27.08.2021 Stadt Seesen: Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis

10.08.2021 Landeswahlleitung: Bekanntmachung zugelassene Landeslisten

03.08.2021 Kreiswahlleitung: Bekanntmachung zugelassene Kreiswahlvorschläge

13.07.2021 Kreiswahlleitung: Bekanntmachung Sitzungstermin Kreiswahlausschuss

25.06.2021 Kreiswahlleitung: Wahlbekanntmachung mit Herabsetzung der Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge

29.01.2021 Kreiswahlleitung: Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 49 Salzgitter-Wolfenbüttel

14.12.2020 Landeswahlleitung: Aufforderung zur Einreichung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen

12.09.2021 Kommunalwahlen

12.09.2021 Kommunalwahlen

  • Am Sonntag, 12.09.2021 wurde in Seesen der Stadtrat neu gewählt. In den Stadtteilen wurden zusätzlich neue Ortsräte gewählt.

  • Der neue Stadtrat mit 32 Abgeordneten + Bürgermeister setzt sich wie folgt zusammen:
Bügermeister
1 Sitz
SPD 43,73 % 14 Sitze
CDU 38,12 % 12 Sitze
GRÜNE 8,70 % 3 Sitze
FDP 4,98 % 1 Sitz
dieBasis 2,31 % 1 Sitz
FREIE WÄHLER 2,16 % 1 Sitz


  • Viele Einzelheiten und Details zu den Wahlergebnissen der Stadtrats- und der Ortsratswahlen können über folgenden Link abgerufen werden:
    https://votemanager.kdo.de/20210912/03153012/praesentation/index.html

  • Im Landkreis Goslar wurden zudem noch der Kreistag und der Landrat gewählt.

  • Zum Landrat wurde im ersten Wahlgang mit 53,05 % der Stimmen Dr. Alexander Saipa (SPD) gewählt. 

  • Der neue Kreistag mit 50 Abgeordneten + Landrat setzt sich wie folgt zusammen:
Landrat
1 Sitz
SPD 41,01 % 21 Sitze
CDU 27,27 % 14 Sitze
AfD 5,59 % 3 Sitze
GRÜNE 10,57 % 5 Sitze
FDP 5,44 % 3 Sitze
DIE LINKE 3,67 % 2 Sitze
Bürgerliste 2,41 % 1 Sitz
WGL 1,35 % 1 Sitz

01.02.2022 Gemeindewahlleitung: Bekanntmachung Sitzübergang Stadtrat

17.09.2021 Gemeindewahlleitung: Bekanntmachung Wahlergebnis

10.09.2021 Gemeindewahlleitung: Bekanntmachung Termin Wahlausschuss

04.09.2021 Gemeinde: Wahlbekanntmachung

12.08.2021 Gemeinde: Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis

29.07.2021 Kreiswahlleitung: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Landrat und Kreistag

29.07.2021 Gemeindewahlleitung: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Stadtrat und Ortsräte

21.07.2021 Kreiswahlleitung: Bekanntmachung Termin Wahlausschusssitzung

21.07.2021 Gemeindewahlleitung: Bekanntmachung Termin Wahlausschussitzung

26.06.2021 Gemeindewahlleitung: Wahlbekanntmachung mit Herabsetzung der Unterstützungsunterschriften für Stadtrat und Ortsräte

21.06.2021 Kreiswahlleitung: Wahlbekanntmachung mit Herabsetzung der Unterstützungsunterschriften für die Direktwahl des Landrats

21.06.2021 Kreiswahlleitung: Wahlbekanntmachung mit Herabsetzung der Unterstützungsunterschriften für den Kreistag

16.04.2021 Gemeindewahlleitung: Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Stadtrat und Ortsräte

01.04.2021 Kreiswahlleitung: Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Kreistag

01.04.2021 Kreiswahlleitung: Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl des Landrats

02.12.2020 Gemeinde: Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleitung

26.05.2019 Europawahl

26.05.2019 Europawahl

Foto Stimmzettel

Der Stimmzettel mit 40 Parteien ist fast 90 cm lang. Klicken Sie auf das Bild, um den Stimmzettel als pdf-Datei zu sehen.

Die Wahlergebnisse für Seesen können im Internet auf https://votemanager.kdo.de abgerufen werden.

16.05.2019 Wahlbekanntmachung

26.04.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

26.05.2019 Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

26.05.2019 Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Am 26. Mai 2019 wurde Erik Homann (CDU) nach 2011 für die kommenden sieben Jahre erneut zum Bürgermeister der Stadt Seesen gewählt. Er gewann mit einem Vorsprung von 217 Stimmen gegenüber seiner Mitbewerberin Andrea Melone (SPD).

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 das Ergebnis wie folgt festgestellt:

Wahlberechtigte                16.098

Wähler/innen                       9.701 =   60,26 %

Ungültige Stimmzettel            242 =     2,49 %

Gültige Stimmzettel             9.459 =   97,51 %

Abgegebene gültige Stimmen für die zugelassenen Wahlvorschläge:

CDU – Homann, Erik            4.838 =   51,15 %

SPD – Melone, Andrea         4.621 =   48,85 % 

Gewählt ist Erik Homann (CDU). Eine Stichwahl am 16.06.2019 ist nicht erforderlich.

Die detaillierten Wahlergebnisse einzelner Wahlbezirke können im Internet auf https://votemanager.kdo.de abgerufen werden.

15.10.2017 Landtagswahl

15.10.2017 Niedersächische Landtagswahl

Mit Verordnung vom 21.08.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung als Termin für die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag den 15. Oktober 2017 festgelegt.

Seesen gehört zum Wahlkreis 13 - Seesen. Zum Wahlkreis 13 gehören außerdem vom Landkreis Goslar die Städte Bad Harzburg, Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Braunlage, die Samtgemeinde Lutter am Barenberge und das gemeindefreie Gebiet Harz (Landkreis Goslar).

Die Kreiswahlleitung wird durch den Landkreis Goslar wahrgenommen.

Wahlergebnis

Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses kann hier abgerufen werden.

Ergebnisse einzelner Wahlbezirke und verschiedene Übersichten erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlagen der Landtagswahl

Die Rechtsgrundlagen der Landtagswahl sind das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächische Landeswahlordnung (NLWO), jeweils in der aktuellsten Fassung.

Direkter Link zum Niedersächsischen Landeswahlgesetz

Dirkter Link zur Niedersächsischen Landeswahlordnung

Antrag auf Briefwahl

Der Antrag auf Briefwahl (Erteilung eines Wahlscheins) kann gemäß § 21 Niedersächsische Landeswahlordnung schriftlich oder mündlich bei der Stadt Seesen gestellt werden. Für die schriftliche Beantragung könen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.

Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, so können Sie ihn formlos mit den vorgenannten Angaben an folgende E-Mail-Adresse richten: Wahlbuero@Seesen.de.

Bitte beachten sie, dass jede Person einen eigenen Antrag stellen muss. Wer den Antrag für eine andere Person stellt (auch für den Ehepartner!), muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß sie oder er dazu berechtigt ist.

Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Die Stimmzettel sind am späten Nachmittag des 28.09. eigetroffen. Die bereits eingegangenen Anträge werden nun der Reihe nach abgearbeitet.

Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017

Die "Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017" wird hiermit gemäß § 14 Niedersächsische Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:

 Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017

13.09.2017 

Wahlbekanntmachung der Gemeinde für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017

Die "Wahlbekanntmachung der Gemeinde" wird hiermit gemäß § 39 Abs. 1 Niedersächsische Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:

Wahlbekanntmachung der Gemeinde

24.09.2017 Bundestagswahl

24.09.2017 Bundestagswahl

Bundespräsident Joachim Gauck hat auf Empfehlung der Bundesregierung am 24.01.2017 die Anordnung über die Bundestagswahl 2017 ausgefertigt. Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 statt.

Seesen gehört zum Wahlkreis 49 Salzgitter-Wolfenbüttel. Der Wahlkreis 49 umfasst folgendes Gebiet: Kreisfreie Stadt Salzgitter, Landkreis Wolfenbüttel, vom Landkreis Goslar die Gemeinden Stadt Langelsheim, Liebenburg, Stadt Seesen sowie die Samtgemeinde Lutter am Barenberge mit den Gemeinden Hahausen, Flecken Lutter am Barenberge und Wallmoden.

Die Kreiswahlleitung wird durch den Landkreis Wolfenbüttel wahrgenommen.

Informationen des Bundeswahlleiters

Wahlergebnis

Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses kann hier abgerufen werden.

Ergebnisse einzelner Wahlbezirke und verschiedene Übersichten erhalten Sie hier: https://wahlen.lkwf.de/bw

Rechtsgrundlagen der Bundestagswahl

Die Rechtsgrundlagen der Bundestagswahl sind das Bundeswahlgesetz (BWahlG) und die Bundeswahlordnung (BWO), jeweils in der aktuellsten Fassung.

Direkter Link zum Bundeswahlgesetz

Direkter Link zur Bundeswahlordnung

Antrag auf Briefwahl

Der Antrag auf Briefwahl (Erteilung eines Wahlscheins) kann gemäß § 27 Bundeswahlordnung schriftlich oder mündlich bei der Stadt Seesen gestellt werden. Für die schriftliche Beantragung verwenden Sie bitte den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie in den letzten Tagen bekommen haben. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, so können Sie ihn formlos mit den vorgenannten Angaben an folgende E-Mail-Adresse richten: Wahlbuero@Seesen.de.

Bitte beachten sie, dass jede Person einen eigenen Antrag stellen muss. Wer den Antrag für eine andere Person stellt (auch für den Ehepartner!), muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß sie oder er dazu berechtigt ist.

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017

Die "Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017" wird hiermit gemäß § 20 Abs. 1 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017

25.08.2017 

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 30.08.2017 über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

In Seesen wurde der Wahlbezirk 4 - Grundschule Am Schildberg (Urnenwahlbezirk 403) für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt. Darauf weist die Kreiswahlleiterin durch Bekanntmachung vom 30.08.2017 hin. Das Amtsbaltt des Landkreises Wolfenbüttel mit der Bekanntmachung kann hier als pdf-Datei abgerufen werden: Landkreis Wolfenbüttel Amtsblatt Nr. 38

Wahlbekanntmachung

 

Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017

Die "Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde" wird hiermit gemäß § 48 Abs. 1 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:

Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde

15.09.2017 

11.09.2016 Kommunalwahlen