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Wohngeld
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushaltes nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Wohngeldanspruch haben.
Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von selbstgenutztem Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt.