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Städtische Freilauffläche für Hunde bietet trotz Leinenzwang viel Platz zum Spielen und Toben

In Niedersachsen gilt vom 1. April bis zum 15. Juli die generelle Leinenpflicht in der sogenannten Brut- und Setzzeit. Hunde müssen in dieser Zeit im Wald, auf Feldwegen und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, um Wildtiere und deren Nachwuchs zu schützen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

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Hundewiese

Wer seinem Hund trotzdem viel Auslauf gewähren möchte, kann dazu die städtische Freilauffläche für Hunde nutzen. Dieses etwa 2500 Quadratmeter große Areal ist eingezäunt und vor zwei Jahren extra für diese Zwecke von der Stadt Seesen angelegt worden. Die auch als „Hundewiese“ bekannte Freilauffläche ist ein ehemaliger Bolzplatz in der direkten Nähe der Schildausportplätze und sowohl zu Fuß als auch mit dem Auto gut erreichbar.

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Hundewiese (4)
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Hundewiese (2)

10.04.2026