Einebnung, wenn Ruhezeit abgelaufen - Grabzubehör bis 31. März entfernen
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Seesen beabsichtigt, auf den städtischen Friedhöfen in Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) sämtliche Grabstellen einzuebnen, die bis zum 31. Dezember 1995 belegt worden sind, sofern die 30-jährige Ruhezeit abgelaufen und nicht durch Nachkauf verlängert wurde.
Die beabsichtigte Einebnung wird hiermit gemäß §§ 17 ff der gültigen Friedhofssatzung der Stadt Seesen vom 17.12.2014 öffentlich bekannt gegeben. Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und anderes Grabzubehör können von den berechtigten Angehörigen bis zum 31. März 2026 entfernt werden. Am 01. April 2026 geht das nicht beseitigte Grabzubehör in das Eigentum der Stadt Seesen über.