Neue Regelung für Passbilder ab dem 1. Mai - Mehr Sicherheit durch direkte Übermittlung
Bürger, die einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, müssen sich ab dem 1. Mai auf eine wichtige Neuerung einstellen. Von diesem Datum an sind nur noch solche Passbilder zulässig, die von einer zertifizierten Stelle über ein gesichertes Netzwerk an die ausstellende Behörde übermittelt worden sind. Vom Antragsteller selbst mitgebrachte Fotos – als entwickeltes Bild oder digitale Dateien von eigenen Speichermedien (USB-Sticks o.ä.) – sind nicht länger erlaubt.
Ziel dieser bundesweit gültigen Regelung ist, neben der Vereinheitlichung der Prozesse, die Verhinderung von Manipulationen bei diesen wichtigen Dokumenten. Die Vorschrift, dass Passbilder für Ausweisdokumente die biometrischen Richtlinien erfüllen müssen, bleibt davon unberührt.
Neben zertifizierten Fotostudios und weiteren Bilddienstleistern bietet auch die Stadt Seesen selbst die Möglichkeit, Passbilder ganz direkt und gleich vor Ort im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Dazu steht ein Automat zur Verfügung, der eigens zu diesem Zweck angeschafft wurde. Diese Bilder werden nicht entwickelt und ausgedruckt, sondern ausschließlich für die Erstellung des Ausweisdokuments genutzt. Die Kosten für diesen Service betragen 6 Euro.
In diesem Zusammenhang sei auch gleich daran erinnert, dass die Erstellung von Reisedokumenten wie Personalausweisen und Reisepässen bis zu sechs Wochen betragen kann. Wer also einen Sommerurlaub im Ausland plant, sollte rechtzeitig daran denken, den dafür notwendigen Reisepass frühzeitig zu beantragen oder verlängern zu lassen.