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Eigentümer erhalten dieser Tage Bescheid über zu zahlende Grundsteuern - Hebesätze in Seesen zum Jahreswechsel neu festgesetzt

Im April 2018 entschieden die Richter in Karlsruhe, dass die angewendete Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Wertentwicklung von Grund und Boden habe sich an verschiedenen Orten so unterschiedlich entwickelt, dass die bis dato herangezogenen Einheitswerte eine Ungleichbehandlung für die steuerzahlenden Bürger darstellen. Parlament und Regierung waren gehalten, eine Reform des Grundsteuergesetzes auf den Weg zu bringen. Das neue Gesetz ist nun zum Jahresbeginn in Kraft getreten.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden in den kommenden Tagen von der Stadt Seesen versandt. Einige Menschen müssen tiefer in die Tasche greifen, andere profitieren von der Reform, weil ihr Steueraufkommen sinkt. Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung ist der Hebesatz, der von den Kommunen eigenständig festgelegt wird. Der Rat der Stadt Seesen hat zum 1. Januar dieses Jahres neue Hebesätze beschlossen, da durch die Reform keine höheren Einnahmen generiert werden sollen. Nach Anpassung der Hebesätze betragen diese nun für die Grundsteuer A 440 % und für die Grundsteuer B 330 %.

Trotzdem werden sich für einzelne Bürger Veränderungen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung ergeben. Dies liegt dann allerdings im Wesentlichen an den vom Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim im Vorjahr festgesetzten neuen Grundsteuermessbeträgen, die sich aus der Neubewertung der Grundstücke ergeben haben. Einwendungen gegen eine etwaige Falschbewertung des Grundstücks sind demnach ausschließlich beim Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim vorzubringen.  

Einwendungen gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Seesen hätten nur Aussicht auf Erfolg, wenn die eigentliche Grundsteuer (Formel: Bemessungsgrundlage x Hebesatz) falsch berechnet worden ist. Geänderte Eigentumsverhältnisse, Adressänderungen und weitere Änderungen können selbstverständlich bei der Stadt Seesen angezeigt werden. 

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Grundsteuer (Symbolbild)

17.01.2025