Bundestagswahl 2025
Die vorgezogene Neuwahl des Bundestages findet am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
An diesem Tag werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages gewählt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre durch die Wahlberechtigten gewählt.
Wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet erhalten bis spätestens 02.02. einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Sollten Sie Anfang Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, fragen Sie bitte im Briefwahlbüro unter Tel.: 05381 75235 nach, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Die Urnenwahl ist in Seesen in 22 Wahllokalen möglich.
Alternativ können Sie auch die Briefwahl nutzen. Sie können die Briefwahl auf folgenden Wegen beantragen:
- persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1,
- online (ca. 4 Wochen vor der Wahl) oder durch
- Rücksendung des ausgefüllten Briefwahlantrages, der sich auf der Rückseite des
Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet.
Achtung!
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst Anfang Februar möglich, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Im Briefwahlbüro haben Sie auch die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“. Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wählen Sie in der Wahlkabine und unterschreiben die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein, verpacken anschließend Ihre Wahlunterlagen wie beschrieben im roten Wahlbrief und werfen diesen in die aufgestellte Wahlurne. Die Stadt Seesen sorgt dann dafür, dass Ihr Wahlbrief an den Landkreis Goslar weitergeleitet wird, wo die Briefwahl ausgezählt wird.
Informationen der Bundeswahlleiterin:
Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis:
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025