Einebnung der Gräber auf den Friedhöfen der Stadt
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Seesen beabsichtigt, auf den städtischen Friedhöfen in Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) sämtliche Grabstellen einzuebnen, die bis zum 31. Dezember 1994 belegt worden sind, sofern die 30-jährige Ruhezeit abgelaufen und nicht durch Nachkauf verlängert wurde.
Die beabsichtigte Einebnung ist gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Seesen im Amtsblatt der Stadt Seesen öffentlich bekannt gegeben.
Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und anderes Grabzubehör können von den berechtigten Angehörigen bis zum 31. März 2025 entfernt werden. Am 1. April 2025 geht das nicht beseitigte Grabzubehör in das Eigentum der Stadt Seesen über.