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Aufstellung des Bebauungsplans MÜ 16 "Wolfsbuschfeld" im Stadtteil Münchehof

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 14.06.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans MÜ 16 „Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Granestraße“ in Seesen einschließlich der Begründung in der Zeit vom 21.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können der Planentwurf und die Begründung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, eingesehen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Planunterlagen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bevorzugt an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@seesen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.


Verfügbare Unterlagen

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 587 kB)

Vorentwurf des Bebauungsplans MÜ 16 “Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof (PDF, 14 MB)

Vorentwurf der Begründung des Bebauungsplans MÜ 16 “Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof (PDF, 365 kB)

12.11.2024