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Anmeldung zur Eheschließung

Voraussetzung für eine Eheschließung ist eine förmliche Anmeldung, früher auch als Aufgebot bezeichnet. Sie sollte gemeinsam mit ihrem zukünftigen Ehepartner vorgenommen werden. Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer von beiden seinen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat.

Ist dies z.B. aus beruflichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung auch von einem Partner allein oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Formulare dazu erhalten sie im Standesamt.

Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie auf jeden Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mitbringen.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen im Einzelfall für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.