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Straßenschilder

 

 

 

 

 

Über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen entscheidet nach den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Rat der Stadt Seesen. Hiervon ausgenommen sind Straßen und Plätze, die ausschließlich in einer Ortschaft, für die ein Ortsrat gewählt wurde, gelegen sind; in diesen Fällen obliegt die Entscheidung über die Straßenbenennung dem jeweiligen Ortsrat. Vorschläge für Straßennamen kommen in der Regel von der Verwaltung der Stadt Seesen oder dem Ortsrat eines Stadtteiles, aber auch von Vereinen, Verbänden, politischen Parteien oder Einzelpersonen.