Friedhöfe im Gebiet der Stadt Seesen
Die Stadt Seesen verwaltet und unterhält in ihrem Stadtgebiet drei Friedhöfe:
- Friedhof Seesen (Kernstadt - St.-Annen-Straße)
- Friedhof Münchehof (Thüringer Straße)
- Friedhof Rhüden (In der Bleiche - ehem. Gemeinde Klein Rhüden)
Für Angelegenheiten die diese städtischen Friedhöfe betreffen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Seesen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Die Friedhöfe in den Stadtteilen Bilderlahe, Bornhausen, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg und Mechtshausen sowie der Friedhof Rhüden (Auf dem Burggraben - ehem. Gemeinde Groß Rhüden) werden von den örtlichen Kirchengemeinden verwaltet und unterhalten. Für Angelegenheiten, die diese Friedhöfe betreffen, stehen Ihnen die örtlichen Kirchengemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grabarten auf den städtischen Friedhöfen
Auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) stehen in verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Grabarten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen zur Verfügung. Einen Überblick über die verschiedenen Grabarten auf den städtischen Friedhöfen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen:
Informationen zu Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Seesen (PDF, 890 kB)
Neben den in dem vorstehenden Merkblatt dargestellten Grabarten sollen künftig Urnengemeinschaftsanlagen (§ 22 der Friedhofssatzung) angeboten werden. Eine erste Urnengemeinschaftsanlage wird auf dem Friedhof Seesen entstehen und voraussichtlich ab Sommer 2026 zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass diese im Aufbau befindliche Anlage aktuell noch nicht belegt werden kann.
Auf dem städtischen Friedhof Seesen steht außerdem seit 2025 eine Abteilung für die Bestattung von Personen muslimischen Glaubens zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bestattungen in diesem muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof Seesen können dem nachfolgenden Merkblatt entnommen werden:
Informationen zu Bestattungen im muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof Seesen (PDF, 1,1 MB)
Grabmale auf den städtischen Friedhöfen
Bei der Errichtung oder Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) sind die in der Friedhofssatzung der Stadt Seesen enthaltenen Vorgaben (Höchstmaße der Grabmale, Material, Ausführung etc.) zu beachten. Eine Errichtung und jede wesentliche Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Seesen. Ein Antragsformular auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals (PDF, 690 kB)
Friedhofskapellen auf den städtischen Friedhöfen
Für die Durchführung von Trauerfeiern stehen auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) Friedhofskapellen zur Verfügung. Nähere Informationen und Bilder der Friedhofskapellen sind in dem nachfolgenden Informationsblatt enthalten:
Friedhofskapellen auf den Friedhöfen der Stadt Seesen (PDF, 4,29 MB)