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Die Grundsteuer wird nach dem vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Grundsteuermessbetrag in Verbindung mit dem in der für das jeweilige Kalenderjahr in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz berechnet.

Berechnungsbeispiel:

Grundsteuermessbetrag lt. Bescheid     136,80 € x 330 v.H. Hebesatz = 451,44 € Grundsteuer B (Jahresbetrag)

Einwendungen, die sich gegen die Berechnung des Messbetrages richten, sind beim zuständigen Finanzamt fristgerecht geltend zu machen. Die Stadt Seesen hat hierauf keinen Einfluss.