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Miettabelle
Bei der Leistung des Wohngeldes wird die Miete oder Belastung nur bis zu den unten aufgeführten Höchstbeträgen berücksichtigt.
| Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag in Euro |
| einem Alleinstehenden | 308 |
| zwei Familienmitgliedern | 380 |
| drei Familienmitgliedern | 451 |
| vier Familienmitgliedern | 523 |
| fünf Familienmitgliedern | 600 |
| Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied | 72 |