Diebstahl eines Reisepasses melden
Nr. 99085001014001Volltext
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben