Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Nr. 99107023037000Mietzuschuss Lastenzuschuss
Erläuterungen
Es gibt Wohngeld als:
- Mietzuschuss für Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers
- Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt vor allem ab von:
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Mitglieder/Personen
- der Höhe der zuschussfähigen Miete/Belastung
Nähere Auskünfte erhalten Sie von der Wohngeldstelle. Diese kann Ihnen auch im Rahmen einer Probeberechnung mitteilen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen könnten.
Wohngeldstelle bei der Stadt Seesen:
Rathaus Zimmer 13, Marktstraße 1, 38723 Seesen, Mail: wohngeldstelle@seesen.de
Daniela Feix, Telefon: 05381 75245
Beate Wende, Telefon: 05381 75252
Antragsunterlagen
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die Wohngeldstelle, um zu klären, ob voraussichtlich ein Wohngeldanspruch besteht und welche Unterlagen von Ihnen einzureichen sind, da dies von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt.
In der Wohngeldstelle erhalten Sie auch den Wohngeldantrag sowie sowie ggf. weitere erforderliche Vordrucke.
Mit dem Antrag sind vor allem grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Für einen Mietzuschuss (wenn Sie Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers sind):
- Mietbescheinigung (von Ihrem Vermieter auszufüllen)
- Mietvertrag mit evtl. Änderungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen/Personen
- ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
- ggf. Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft und Grad der Schwerbehinderung
- sowie weitere vom Einzelfall abhängige Unterlagen
Für einen Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer/in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind):
- Grundbuchauszug
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis über Eigenheimzulage und evtl. weitere Förderungen
- Wohnflächenberechnung
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen/Personen
- ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
- ggf. Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft und Grad der Schwerbehinderung
- sowie weitere vom Einzelfall abhängige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Rechtsbehelf
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal