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A-Z Dienstleistungen

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Nr. 99107023037000
Mietzuschuss Lastenzuschuss

Erläuterungen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Es gibt Wohngeld als:

  • Mietzuschuss für Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt vor allem ab von:

Nähere Auskünfte erhalten Sie von der Wohngeldstelle. Diese kann Ihnen auch im Rahmen einer Probeberechnung mitteilen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen könnten.

Wohngeldstelle bei der Stadt Seesen:
Rathaus Zimmer 13, Marktstraße 1, 38723 Seesen, Mail: wohngeldstelle@seesen.de
Daniela Feix, Telefon: 05381 75245
Beate Wende, Telefon: 05381 75252 

Informationen des Bundesministeriums (BMVBS)

Antragsunterlagen

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die Wohngeldstelle, um zu klären, ob voraussichtlich ein Wohngeldanspruch besteht und welche Unterlagen von Ihnen einzureichen sind, da dies von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt.

In der Wohngeldstelle erhalten Sie auch den Wohngeldantrag sowie sowie ggf. weitere erforderliche Vordrucke.

Mit dem Antrag sind vor allem grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

Für einen Mietzuschuss (wenn Sie Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers sind):

  • Mietbescheinigung (von Ihrem Vermieter auszufüllen)
  • Mietvertrag mit evtl. Änderungen
  • Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen/Personen
  • ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft und Grad der Schwerbehinderung
  • sowie weitere vom Einzelfall abhängige Unterlagen

Für einen Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer/in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind):

  • Grundbuchauszug
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweis über Eigenheimzulage und evtl. weitere Förderungen
  • Wohnflächenberechnung
  • Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen/Personen
  • ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft und Grad der Schwerbehinderung
  • sowie weitere vom Einzelfall abhängige Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Zahlung von Wohngeld ist das Wohngeldgesetz.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

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