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Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

Nr. 99018147261000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

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Volltext

Die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung kann nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Voraussetzungen

  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung

Kosten

In Niedersachsen fallen  keine Kosten für die Bearbeitung an.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei der Verzichtserklärung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine eigenständige Willenserklärung der Zahnärztin oder des Zahnarztes, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Somit handelt es sich um eigenes rechtliches Handeln der erklärenden Person. Aus diesem Grund greifen die klassischen Rechtsbehelfe des Verwaltungsrechts nicht. Gegen eigenes Handeln ist weder ein Widerspruch noch eine Klage statthaft. Insbesondere kann daher kein Widerspruch gegen die Verzichtserklärung eingelegt und keine Anfechtungsklage gegen den Verzicht selbst erhoben werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung