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A-Z Dienstleistungen

Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Nr. 99018145261000

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Verzichtserklärung

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Frist

Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung