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Tierschutzanzeigen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt. Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück.

Frist

Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

Verfahrensablauf

Folgende Angaben sind bei einer Anzeige erforderlich und hilfreich:

  • Art des Vorfalls
  • Detaillierte Beschreibung des Vorfalls
  • Zeitpunkt des Vorfalls
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere/des Tieres
  • Kontaktdaten des Meldenden sowie Beweismittel des Vorfalls

Nach der Anzeige wird der Fall von der zuständigen Stelle überprüft. Sofern tierschutzwidrige Verstöße festgestellt werden, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen getroffen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es werden keine Unterlagen benötigt und es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Osnabrück.