Tierschutzanzeigen
Urheber
Volltext
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt. Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück.
Frist
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Verfahrensablauf
Folgende Angaben sind bei einer Anzeige erforderlich und hilfreich:
- Art des Vorfalls
- Detaillierte Beschreibung des Vorfalls
- Zeitpunkt des Vorfalls
- Art, Anzahl und Standort der Tiere/des Tieres
- Kontaktdaten des Meldenden sowie Beweismittel des Vorfalls
Nach der Anzeige wird der Fall von der zuständigen Stelle überprüft. Sofern tierschutzwidrige Verstöße festgestellt werden, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen getroffen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es werden keine Unterlagen benötigt und es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Landkreis Osnabrück.