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Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme

Nr. 99110061261000

Volltext

Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Rinder
  • Schweine (auch Minipigs)
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
  • andere Klauentiere
  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
  • Bienen und Hummeln

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im »Herkunfts- und Informationssystem Tier« (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen jede Haltung der genannten Tiere anzeigen.
  • Sie zeigen Ihre Tätigkeit bei der nach Ort der Nutztierhaltung zuständigen Stellen an - Ihr Wohnort bestimmt nicht die zuständige Stelle.
  • Sie führen ein Bestandsregister und dokumentieren Zu- und Abgänge gründlich

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
  •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

Kosten

nicht angegeben

Frist

Sie müssen die Anzeige vor der Tierhaltung abgeben.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Verfahrensablauf

  • Senden Sie die Anzeige mittels Online-Dienst an das Landesamt für Verbraucherschutz
  • Das Landesamt für Verbraucherschutz prüft Ihre Angaben und Unterlagen
  • Gegebenenfalls fordert die das Landesamt für Verbraucherschutz weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Das Landesamt für Verbraucherschutz nimmt die Informationen zu Ihrer Nutztierhaltung in das System auf. 
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Aufnahme Ihrer Tierhaltung. 

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Erstanzeige wird Ihnen im Nachgang der Anzeige eine HIT-Registrierungsnummer von der zuständigen Stelle mitgeteilt.
  • Für bestimmte Tierarten besteht eine gesonderte Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse des Saarlandes. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ihre Anzeige ist eine formelle Mitteilung an die zuständige Behörde. Da diese Anzeige keine formale Entscheidung oder unmittelbare Handlung der Behörde darstellt, gibt es keine direkte Entscheidung, gegen die Sie rechtlich vorgehen könnten.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.09.2026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion