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Standplatzgenehmigung für Jahrmärkte beantragen
Nr. 99050054006002Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie auf einem Jahrmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Frist
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Jahrmarktes.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion Niedersachsen