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Neuerteilung der Fahrlehr-Erlaubnis beantragen

Nr. 99018014236000

Volltext

Aus bestimmten Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Fahrlehr-Erlaubnis neu beantragen müssen.

Dazu zählen

  • Erlöschen,
  • Rücknahme,
  • Widerruf oder
  • Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis

Auf eine erneute Prüfung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer kann verzichtet werden, wenn keine Tatsachen gegen Ihre fachliche oder pädagogische Eignung vorliegen.

Sie müssen die Prüfung erneut ablegen, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Fahrlehr-Erlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.  In der Regel ist dies die Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.  In der Regel ist dies die Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie sind geistig und körperlich geeignet.
  • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
  • Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
  • Führerschein (Kopie)

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Nr. 302.2: 40,90 Euro

Frist

Es gibt keine geregelten Fristen für die Antragstellung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfall abhängig und kann nicht generell für jede Antragstellung beziffert werden.

Verfahrensablauf

Beantragung mit den genannten Unterlagen bei der benannten Behörde. Diese prüft den Antrag und teilt das Ergebnis mit.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise/Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen