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Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen
Nr. 99107112037001Urheber
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Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:
- medizinische Behandlung
- Rehabilitation
- Pflege oder finanzielle Unterstützung
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
- Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
- Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.
- Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
-
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
- in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
Formulare
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Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung