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Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
Nr. 99042030261003Urheber
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Volltext
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Frist
Vor der ersten Aalfischerei
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 23.01.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Voraussetzungen
- Sie möchten Aale zu Erwerbszwecken fangen.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.