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A-Z Dienstleistungen

Fahrlehrerlaubnis: Nachweis der Fortbildung nach dem Fahrlehrergesetz

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Volltext

Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen

Erforderliche Unterlagen

Fortbildungbescheinigung

Kosten

Es entstehen keine Gebühren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Osnabrück