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A-Z Dienstleistungen

Erteilung von Informationen zum Personalausweis

Nr. 99008001013000

Urheber

Volltext

Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Zuständige Stelle

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Nicht angegeben

Frist

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben