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Bewohnerparkausweis beantragen
Nr. 99108001001000, 99108001036001Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in Seesen nicht vorliegen, können keine öffentlichen Parkplätze für Anwohner reserviert werden.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 21.05.2007
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Formulare
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben