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A-Z Dienstleistungen

Bewohnerparkausweis beantragen

Nr. 99108001001000, 99108001036001

Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in Seesen nicht vorliegen, können keine öffentlichen Parkplätze für Anwohner reserviert werden.

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.05.2007
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Formulare

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben