Berufsorientierungsmaßnahme
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Die Agentur für Arbeit Osnabrück und der Landkreis Osnabrück durch die MaßArbeit kAöR fördern Maßnahmen zur Berufsorientierung (BOM). Die Maßnahmen sind zusätzlich zum curricularen Lehrplan zu organisieren und sind nachrangig zu den Modulen der "Koordinierungsstelle Berufsorientierung" in Hannover.
Die Maßnahmen sollen der Verbesserung der Wahrnehmung der eigenen Stärken, der Verbesserung der beruflichen Orientierung dienen und die zielorientierte Berufswegplanung fördern sowie über Berufe und ihre Anforderungen informieren.
Info an die Schulen
Vorrausichtlich werden für das Jahr 2027 weniger Hausmittel zur Verfügung stehen, daher möchten wir Sie bitten, stärker als bisher die Möglichkeiten der KoBo Stelle des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsberatung auf, um die geplanten Projekte zu besprechen.
Die Beauftragung des Trägers muss schriftlich per Vordruck erfolgen. Sie ist mit dem Antrag bei der MaßArbeit kAöR einzureichen.
Info für Träger der Maßnahmen
Der durchführende Träger muss durch eine fachkundige Stelle nach Maßgaben der §§ 176 ff SGB III zugelassen sein. Es ist möglich, Sammelanträge zu stellen. Das bedeutet, dass Sie bei ein und derselben Maßnahme mehrere Durchführungen an verschieden Schulen oder an einer Schule in mehreren Klassen in einem Antrag berücksichtigen können.
Wichtig: Es werden keine Verpflegungskosten, keine Anschaffungen von Materialien, die nicht im Bezug zum Projekt stehen erstattet. Bei Reisekosten sind die Regelungen des Reisekostengesetztes (BRKG) maßgeblich. Reisekosten können nur übernommen werden, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit den Inhalten einer Maßnahme stehen. Übergeordnete und organisatorische Koordinierungskosten können maximal in einer Höhe von 10 - 30 % der Gesamtkosten angerechnet werden. Jedem Antrag muss eine separate und detaillierte Kostenkalkulation beigefügt werden.
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme der MaßArbeit kAöR vorliegen. Bei Fragen zur formellen Abwicklung wenden Sie sich bitte an Frau Grosser 05439- 6099-66 oder per Mail an grosser@massarbeit.de, bei inhaltlichen Fragen bitte an die zuständige Berufsberatung.
Fachliche Freigabe
MaßArbeit kAöR