Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen
Nr. 99068001175000Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit macht die Stadt Seesen für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Angebote aus den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit, sowie Kinder- und Jugendkultur.
Hierfür bietet die Stadtjugendpflege über das ganze Jahr verteilt die verschiedensten Veranstaltungen an:
- Theater- und Kinoveranstaltungen in der Aula im Schulzentrum, im Saal des Bürgerhauses oder in der Pausenhalle der Grundschule Jahnstraße
- Ferienfreizeiten und Zeltlager
- Puppenspieltage in der Kernstadt und in den Stadtteilen
- Theater- und Konzertfahrten und vieles mehr.
Eine große Vielfalt von Angeboten bietet das alljährliche Ferienpassprogramm in den Sommerferien. Hier werden Aktionen der Stadtjugendpflege und der Jugendfreizeitstätte auch mit Unterstützung von Seesener Jugendgruppen, Vereinen und Ehrenamtlichen durchgeführt.
In den Stadtteilen wird die dort angebotene offene Arbeit in den Kinder- und Jugendräumen unterstützt.
Daneben fördert die Stadtjugendpflege im Rahmen der Richtlinien über Jugendfahrten und -lager auch Kinder- und Jugendfreizeiten, sowie internationale Jugendbegegnungen mit den Partnerstädten, die von Vereinen und Verbänden durchgeführt werden, mit einem Zuschuss.
- PDF-Datei: Richtlinien der Stadt Seesen über die Gewährung von Zuschüssen für Jugendfahrten und -lager, internationale Jugendbegegnungen und den Jugendaustausch im Rahmen der Städtepartnerschaften
- PDF-Datei: Zuschussantrag nach den Richtlinien für Jugendfahrten und -lager
- PDF-Datei: Teilnehmerliste nach den Richtlinien für Jugendfahrten und -lager
Für Jugendliche aus Seesen wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar die Möglichkeit zum kostenlosen Erwerb der Jugendleiter/in-Card JULEICA angeboten. Mehr dazu auch unter www.juleica.de.
Für Seesener Vereine, Kinder- und Jugendgruppen werden Sport- und Spielgeräte, ein Filmprojektor mit Leinwand, sowie eine Button-Pressmaschine zur Nutzung vorgehalten und können bei Bedarf ausgeliehen werden.
Von der Stadtjugendpflege wird ebenfalls die Belegung und Nutzung des Jugendzeltplatzes am Schildausportplatz geregelt. Näheres dazu hier.
Volltext
Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
- Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
- lernen, eigenverantwortlich zu handeln
- motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:
- Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
- Sport treiben
- spielen und Gleichaltrige treffen
- sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
- andere Kulturen kennenlernen
- sich erholen
- sich beraten lassen
Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
- in offenen Jugendtreffs oder -zentren
- auf Ferienreisen
- bei politischer Bildung
- beim Sport
- bei Medien- oder Kulturprojekten
- Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.