Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
Nr. 99058032011000Volltext
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
- Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
- Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
- geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
- Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
- Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
Ansprechpunkt
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
-
- Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
- Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
- persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
- Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
- Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.