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Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen

Nr. 99118061011000

Urheber

Volltext

Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.

Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

Frist

Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
  • Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
  • Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen

Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)