Entsiegelungskataster gemäß § 19 NKlimaG
Rechtlicher Hintergrund
Versiegelte Flächen tragen zur Erhöhung des Niederschlagswasserabflusses und zur Erwärmung der Umgebung bei, da Wasser nicht oder nur bedingt im Boden versickern kann, die kühlende Verdunstung gemindert ist und das Baumaterial sich erwärmt. Um diese Klimafolgen zu mindern, können versiegelte Strukturen zurückgebaut (entsiegelt) oder mit einem durchlässigeren Belag versehen werden, sofern die jeweilige Nutzung dies zulässt. Voraussetzung für die Umsetzung solcher Anpassungsmaßnahmen ist die Kenntnis der Flächen mit Entsiegelungs- oder Belag-Änderungspotenzial. Vor diesem Hintergrund enthält das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) in § 19 Abs. 1 die Regelung, dass die niedersächsischen Städte und Gemeinden das in ihrem Gebiet vorhandene theoretische Entsiegelungspotenzial in einem Entsiegelungskataster fortlaufend zu erfassen haben.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Regelung aus § 19 NKlimaG haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) eine Verwaltungsvereinbarung über die Entwicklung, die Bereitstellung und die Pflege eines Entsiegelungskatasters geschlossen. Darin ist geregelt, dass das LGLN zentral für alle Kommunen ein Entsiegelungskataster entwickelt, welches den Kommunen in Form einer WebGIS-App zur Verfügung gestellt wird. Die technische Pflege der App erfolgt durch das LGLN. Die Kommunen übernehmen die fachliche Pflege und das Führen des Katasters.
Link zum Entsiegelungskataster
Das Entsiegelungskataster kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://entsiegelungskataster.niedersachsen.de/
Tutorials, Erläuterungen und weiterführende Informationen stellt das LGLN in Form von Videos unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://entsiegelungskataster.niedersachsen.de/pages/tutorials
(Stand der Informationen: 06.11.2026)