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89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich "Granestraße" in Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 10.06.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Granestraße“ in Seesen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anlage eines naturnahen Wohnmobilstellplatzes an der Granestraße in Seesen geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planentwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Granestraße“ in Seesen einschließlich der Begründung wird in der Zeit vom 24.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können der Planentwurf und die Begründung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Planunterlagen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bevorzugt an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@seesen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Waldbewertung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs nach § 8 NWaldLG
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Biotoptypenkartierung und Untersuchungen zur Fauna (Brutvögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Lurche)
  • Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Waldrecht, Bodenschutz, Denkmalschutz und Immissionsschutz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Thema Boden
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zum Thema Kampfmittelbelastung

Die vorstehend genannten Unterlagen können ebenfalls während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eingesehen werden.

Verfügbare Unterlagen

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 378 kB)

Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Granestraße" (PDF, 700 kB)

Entwurf der Begründung zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Granestraße" (PDF, 1.268 kB)

Umweltrelevante Informationen:

Entwurf des Umweltberichts zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Granestraße“ (PDF, 1.815 kB)

Waldbewertung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs nach § 8 NWaldLG (PDF, 104 kB)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 1.315 kB)

Stellungnahme des Landkreises Goslar (PDF, 170 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (PDF, 103 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) (PDF, 576 kB)


15.06.2026