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Der Rat der Stadt Seesen

Der Rat ist das Hauptorgan der Stadt Seesen. Er ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und wird von ihnen nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts gewählt. Die Dauer der Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die aktuelle Wahlperiode begann am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026. Neben den Ratsfrauen und Ratsherren gehört der Bürgermeister kraft Amtes dem Rat an.

Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich gem. § 46 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nach der Einwohnerzahl.

In der Stadt Seesen setzt sich der Rat derzeit wie folgt zusammen:

14 Ratsmitglieder SPD,

12 Ratsmitglieder CDU,

3 Ratsmitglieder GRÜNE,

1 Ratsmitglied FDP,

1 Ratsmitglied DIE BASIS,

1 Ratsmitglied Freie Wähler

sowie kraft Amtes der hauptamtliche Bürgermeister.

Der Rat beschließt über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Stadt im eigenen Wirkungskreis (zugewiesene Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben) und in gewissem Umfang auch über Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises (zugewiesene staatliche Aufgaben), sofern die Entscheidungsbefugnis nicht einem anderen Organ übertragen worden ist. Die Angelegenheiten, über die der Rat ausschließlich beschließt, regelt § 58 NKomVG. Dies sind z. B.:

- Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll

- Gebietsänderungen und der Abschluss von Gebietsänderungsverträgen

- Satzungen und Verordnungen

- Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen

- Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern)

- Festlegung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte

- Haushaltsatzung und Haushaltssicherungskonzept

- Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts

- Benennung von Gemeindeteilen, Straßen und Plätzen

- abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen

- Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts

Mitglieder des Rates