Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister (Vorsitzender) und den Beigeordneten, die aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren bestimmt werden. Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor. Ggf. erfolgt vor der Beratung im Verwaltungsausschuss eine Behandlung in den Ortsräten bzw. in den ratseigenen Fachausschüssen.
Beschlüsse fasst der Verwaltungsausschuss über Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates, Ortsrates oder Betriebsausschusses bedürfen und die nicht dem Bürgermeister obliegen (sog. "Lückenfunktion"). Zum Beispiel entscheidet der Verwaltungsausschuss über Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 150.000 € (z. B. Grundstücksan- und verkäufe), allgemeine Personalangelegenheiten sowie die meisten Einstellungen.
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich.