Baumfällungen, Leinenzwang, lärmintensive Gartengeräte - die wichtigsten Regeln für Haus und Natur zum Frühlingserwachen
Noch sind die Nächte frostig. Aber an sonnigen Tagen merkt man deutlich: Der Frühling meldet sich zurück im Harzvorland. Besonders Gartenbesitzer und Pflanzenfreunde freuen sich auf den Start der neuen Jahreszeit. Nach der langen Winterpause darf jetzt wieder gepflanzt und kultiviert werden.
Doch bei allen botanischen Fähigkeiten gibt es auch einige Regeln zu beachten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die wichtigsten Regeln für Hof und Garten, die mit dem Start in den Frühling wieder Bedeutung erlangen, haben wir an dieser Stelle kurz zusammengefasst:
Die niedersächsische Gehölzschutzverordnung schreibt vor, dass Bäume und Sträucher von März bis Oktober nur in geringem Maße beschnitten oder gestutzt werden dürfen. Erlaubt sind nur Pflegeschnitte. Die Fällung von Bäumen ist in diesem Zeitraum grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur dort getroffen werden, wo sie beispielsweise aus Gründen der Verkehrssicherheit unvermeidbar sind.
Der Einsatz motorbetriebener Garten- und Baugeräte ist zwar ganzjährig erlaubt. Aber in bewohnten Gebieten gilt es, einige Vorschriften und Hinweise zu beachten. Für viele lärmintensive Maschinen gelten Ruhezeiten, die täglich von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen zu jeder Tages- und Nachtzeit zu befolgen sind. So dürfen etwa Heckenscheren, Kompressoren, Rasenmäher, Schredder und Motorsägen in dieser Zeit nicht betrieben werden.
Der Frühling hat auch Auswirkungen auf Hundehalter. Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit, in der wild lebende Tiere ihre Jungen aufziehen. Damit diese das möglichst ungestört tun können, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen, wenn sie draußen in der Natur unterwegs sind.
Wer eine der oben genannten Regelungen missachtet, kann mit teilweise empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Wer eine Ausnahmegenehmigung zur Baumfällung beantragen möchte oder unsicher ist, ob ein motorbetriebenes Gartengerät eine Lärmbelästigung darstellt, erhält beim Landkreis Goslar weiterführende Informationen. Hundehalter, die Fragen zur Leinenpflicht haben, können sich direkt an die Stadt Seesen wenden, zum Beispiel per E-Mail an ordnungsamt@seesen.de