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Personalausweis Meldung
Nr. 99008001014000Volltext
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal