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Straßenausbaubeiträge

Erläuterungen

Die Stadt Seesen hatte 1992 von der gesetzlichen Ermächtigung des § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) Gebrauch
gemacht und eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt Seesen in der Vergangenheit - sofern es sich nicht um die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung handelte und hierfür Erschließungsbeiträge zu erheben waren - zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung (Ausbau) ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Straßenausbaubeiträge erhoben.

Der Rat der Stadt Seesen hat am 15.12.2021 die „Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Seesen“ beschlossen. Die Satzung wurde am 17.12.2021 verkündet und ist am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft getreten. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Seesen ist damit mit Wirkung vom 18.12.2021 außer Kraft getreten.