Friedhöfe
Erläuterungen - Friedhöfe in Seesen
Friedhöfe im Gebiet der Stadt Seesen
Die Stadt Seesen verwaltet und unterhält in ihrem Stadtgebiet drei Friedhöfe:
- Friedhof Seesen (Kernstadt - St.-Annen-Straße)
- Friedhof Münchehof (Thüringer Straße)
- Friedhof Rhüden (In der Bleiche - ehem. Gemeinde Klein Rhüden)
Für Angelegenheiten die diese städtischen Friedhöfe betreffen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Seesen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Die Friedhöfe in den Stadtteilen Bilderlahe, Bornhausen, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg und Mechtshausen sowie der Friedhof Rhüden (Auf dem Burggraben - ehem. Gemeinde Groß Rhüden) werden von den örtlichen Kirchengemeinden verwaltet und unterhalten. Für Angelegenheiten, die diese Friedhöfe betreffen, stehen Ihnen die örtlichen Kirchengemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grabarten auf den städtischen Friedhöfen
Auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) stehen in verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Grabarten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen zur Verfügung. Einen Überblick über die verschiedenen Grabarten auf den städtischen Friedhöfen können Sie dem nachfolgenden Faltblatt entnehmen:
Faltblatt “Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Seesen" (PDF, 548 KB)
Grabmale auf den städtischen Friedhöfen
Bei der Errichtung oder Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) sind die in der Friedhofssatzung der Stadt Seesen enthaltenen Vorgaben (Höchstmaße der Grabmale, Material, Ausführung etc.) zu beachten. Eine Errichtung und jede wesentliche Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Seesen. Ein Antragsformular auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals (PDF, 48 kB)
Friedhofskapellen auf den städtischen Friedhöfen
Für die Durchführung von Trauerfeiern stehen auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) Friedhofskapellen zur Verfügung. Nähere Informationen und Bilder der Friedhofskapellen sind in dem nachfolgenden Informationsblatt enthalten:
Friedhofskapellen auf den Friedhöfen der Stadt Seesen (PDF, 4,29 MB)
Kosten
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) erhebt die Stadt Seesen Gebühren nach Maßgabe der geltenden Friedhofsgebührensatzung. Einzelheiten zur Art und Höhe der Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seesen entnehmen.
Für die Benutzung der nicht in Trägerschaft der Stadt Seesen stehenden Friedhöfe sind die Gebührenordnungen des jeweiligen Friedhofsträgers maßgebend.
Rechtsgrundlagen
Für die städtischen Friedhöfe Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche - ehem. Gemeinde Klein Rhüden) gelten die nachfolgenden Satzungen:
Friedhofssatzung der Stadt Seesen (PDF, 302 kB)
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seesen (PDF, 215 kB)
Für die in Trägerschaft der örtlichen Kirchengemeinden stehenden Friedhöfe Bilderlahe, Bornhausen, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg, Mechtshausen und Rhüden (Auf dem Burggraben - ehem. Gemeinde Groß Rhüden) gelten die jeweiligen Friedhofsordnungen und Gebührenordnungen der örtlichen Kirchengemeinden.