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A-Z Dienstleistungen

Ferienreiseverordnung, Ausnahmegenehmigung

Weitere Hinweise

Erläuterungen

Für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen gelten während der Hauptreisezeiten auf stark belasteten Autobahnen und einigen Bundesstraßen Fahrverbote. Die Sperrzeiten werden jährlich per Erlass festgesetzt. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Straßenverkehrsbehörde.

 

Erforderliche Unterlagen

Die Ausnahmegenehmigung sollte schriftlich mit Angabe der Fahrzeugdaten beantragt werden.

 

Kosten

Pro Genehmigung werden Gebühren von 10,20 EUR bis 179,00 EUR erhoben.