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A-Z Dienstleistungen

Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

Nr. 99036003001000

Weitere Hinweise

Erläuterungen

Wenn entweder das Fahrzeug selbst oder seine Ladung die nach der Straßenverkehrszulassungsordnung festgesetzten Maße oder Gewichte überschreitet, ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung muss der amtliche Vordruck benutzt werden.

 

Kosten

Pro Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung je nach Geltungsdauer und Bearbeitungsaufwand eine Gebühr von 50,00 EUR bis 450,00 EUR erhoben.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

Frist

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 30,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)