Verkehrsbehördliche Anordnung
Aufgabeninhalt
Verkehrsbehördliche Anordnungen sind für alle Eingriffe in den Straßenverkehr erforderlich. Hierunter fallen insbesondere Bauarbeiten, aber auch Veranstaltungen wie Umzüge oder sportliche Wettkämpfe oder Wettkämpfe.
Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum müssen von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. Zum öffentlichen Straßenraum gehören auch Geh- und Radwege und Randstreifen der Straße.
Dem Antragsteller wird mit der verkehrsbehördlichen Genehmigung ein Beschilderungsplan ausgehändigt, der die erforderlichen Verkehrszeichen und Absicherungsmaßnahmen für die Durchführung der Baustelle enthält.
Zusätzlich ist für die Durchführung von Bauarbeiten eine Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich.
Beantragung
Die verkehrsbehördliche Anordnung sollte vom verantwortlichen Bauleiter bzw. vom Veranstaltungsleiter schriftlich (auch per Fax) beantragt werden.
Kosten
Tagesbaustelle |
25,60 EUR |
Dauergenehmigung für Tagesbaustellen (Grundgebühr) |
51,20 EUR |
Baustelle bis zur Dauer von 3 Monaten |
51,20 EUR |
Die vorgenannten Gebühren erhöhen sich um entstandene Auslagen und bei erhöhtem Bearbeitungsaufwand, sowie bei erforderlichen Ortsbesichtigungen.