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A-Z Dienstleistungen

Parken, Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Zusatzinformation

Erläuterungen

Handwerksbetriebe können bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bewohnerparkzonen und gebührenpflichtigen Parkbereichen und zum Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer berechtigt. Bestimmte Handwerksbetriebe, die häufiger Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen, können ggf. auch Jahresgenehmigungen erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Ausnahmegenehmigung kann formlos, d.h. mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email beantragt werden.

Kosten

Je nach Geltungsdauer für jedes Fahrzeug ist ein Gebührenrahmen von 12,00 EUR bis 54,00 EUR vorgesehen.