Parken, Ausnahmegenehmigung für Handwerker
Zusatzinformation
Erläuterungen
Handwerksbetriebe können bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bewohnerparkzonen und gebührenpflichtigen Parkbereichen und zum Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer berechtigt. Bestimmte Handwerksbetriebe, die häufiger Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen, können ggf. auch Jahresgenehmigungen erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Ausnahmegenehmigung kann formlos, d.h. mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email beantragt werden.
Kosten
Je nach Geltungsdauer für jedes Fahrzeug ist ein Gebührenrahmen von 12,00 EUR bis 54,00 EUR vorgesehen.