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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Nr. 99108009012000

Beschreibung

Das Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte ist nur mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis gestattet. Der Ausweis wird Personen ausgestellt, bei denen das Versorgungsamt eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blindheit (Merkzeichen Bl) festgestellt hat. Der blaue Parkausweis gewährt zusätzlich zur Berechtigung, auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte zu parken, weitere Parkerleichterungen, die in den Mitgliedsstaaten der EU jedoch geringfügig abweichen können. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Beantragung

Der Parkausweis kann formlos, d.h. mündlich oder schriftlich, unter Vorlage des Behindertenausweises oder des Bescheides vom Versorgungsamt und eines Lichtbildes beantragt werden.

Kosten

Für die Erteilung des Parkausweises werden keine Kosten erhoben.

Volltext

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal