Einfaches Führungszeugnis beantragen
Nr. 99049001001001Führungszeugnis
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke. Dieses Führungszeugnis wird Ihnen vom Bundeszentralregister in Bonn übersandt.
- zur Vorlage bei einer Behörde (dazu bitte den genauen Verwendungszweck bei der Behörde, die genaue Anschrift und das das Aktenzeichen angeben). Dieses Führungszeugnis wird der Behörde direkt vom Bundeszentralregister in Bonn übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von Ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordurck hält die Stadt Seesen bereit und füllt diesen selbst aus.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres - bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden und
- mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet.
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Indentität, Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Kosten:
13.00 EUR
Rechtsgrundlage:
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Volltext
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Führungszeugnis im Onlineverfahren
Führungszeugnis im Onlineverfahren
Online beantragen:
Das Bundesmt für Justiz hat zum Onlineverfahren den hier als Download erhältlichen Flyer erstellt:
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 14 Tag(e)
Kosten
- Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)