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Fahrschulerlaubnis
Weitere Hinweise
Beschreibung
Wer als Fahrlehrer selbständig tätig sein möchte, bedarf der Fahrschulerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
Die Fahrschulerlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Fahrlehrerschein, Nachweis über Fahrlehrpraxis, Nachweis über betriebswirtschaftlichen Lehrgang, Unterlagen über den Schulungsraum, sowie Angaben über Lehrfahrzeuge und Lehrmittel sind dem Antrag beizufügen.
Kosten
- für natürliche Personen 102,00 EUR,
- für juristische Personen 153,00 EUR:
Rechtsgrundlage
§ 11 FahrlG